Allgemeine Teilnahmebedingungen Bavarian Fetish

Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen sind Bestandteil des Vertrags zwischen dem Veranstalter Bavarian Fetish [Veranstalter] und dem Gast [Gast]. Bei Bestellung der Karten, spätestens mit Überweisung des Entgeltes gelten folgende Regelungen als akzeptiert:

1. Art der Veranstaltung

1.1. Personen ist die Teilnahme an der Veranstaltung nur nach Erreichend des 18. Lebensjahres gestattet.

1.2. Der Gast wurde über Art und Charakter der Veranstaltung informiert und findet daran keinen Anstoß.

2. Absolutes Fotografier- und Aufnahmeverbot

2.1. Der Veranstalterin ist es ein besonderes Anliegen, seinen Gästen ein höchstmögliches Maß an Diskretion zu garantieren und deren Privatsphäre zu schützen. Daher gilt während der Veranstaltung ein striktes Fotografier- und Aufnahmeverbot für jegliche Art der technischen Aufzeichnung. Die Veranstalterin behält sich vor, Gäste ohne Anspruch auf Ersatz von ihrer Veranstaltung auszuschließen, sobald dieses Verbot missachtet wird.

2.2. Ausgenommen hiervon ist ein offiziell durch den Veranstalter akkreditierter Fotograf, welcher jedoch nur mit Einverständnis der jeweiligen abgelichteten Personen Aufzeichnungen in diesem Sinne anfertigen kann.

3. Haftungsbeschränkungen, Ausschluss des Rücktritts bei bestimmten Pflichtverletzungen

3.1. Der Veranstalter haftet in jedem Fall unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie für Schäden aus der Verletzung des Leben, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Haftung für Schäden aus der Verletzung einer Garantie ist unbeschränkt.

3.2 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet der Veranstalter beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

3.3. Außer in den oben genannten Fällen haftet der Veranstalter nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden.

3.4. Das Recht des Gastes, sich wegen einer nicht von dem Veranstalter zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Ware bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, ist ausgeschlossen.

3.5. Die Nutzung der Spielräumlichkeiten und der Spielmodule erfolgt auf eigene Gefahr.

3.6. Der Veranstalter haftet nicht für persönliche Gegenstände des Gastes, die er bei der Veranstaltung mit sich führt.
Haftung Garderobe: Insbesondere wird keinerlei Haftung übernommen für Gegenstände, die an der Garderobe abgegeben werden: Jacken, Taschen und deren Inhalt (insbes. Wertgegenstände, Handys etc.)

3.7. Soweit die Haftung des Veranstalters nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

4. Einlass vorbehalten

4.1. Grundsätzlich behält sich der Veranstalter auch bei Besitz einer Eintrittskarte den Einlass vor.

4.2. Dem Gast kann der Zutritt zu der Veranstaltung in dem Fall untersagt werden, wenn der Gast dem auf der Werbung kommunizierten Dresscode nicht entspricht. In diesem Fall wird das Entgelt zurückerstattet.

Allgemeine Geschäftsbedingungen in Bezug auf den Kauf von Eintrittskarten
Für sämtliche Verträge und der der Veranstalterin erteilten Aufträge betreffend der Lieferung von Eintrittskarten gelten im Verhältnis zu Bavarian Fetish, nachfolgend Veranstalter genannt, ausschließlich die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

5. Vertragsabschluss, Stornierung, Rücktritt

5.1. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Gast aus, sobald er das Feld "Bestellen“ angeklickt hat. Oder entsprechend eine Bestellung per Email, Telefon, etc. abgegeben hat.

5.2. Für die Richtigkeit der im Onlineauftritt des Veranstalters enthaltenen Daten wird keine Gewähr übernommen.

5.3. Der Veranstalter ist berechtigt eine Bestellung des Gastes, für die bereits eine Bestätigung zugeteilt worden ist, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Gast gegen von dem Veranstalter aufgestellte spezifische Bedingungen verstößt oder bekanntermaßen in der Vergangenheit verstoßen hat. Die Erklärung der Stornierung/des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen.

5.4. Auf das vorbenannte Rücktrittsrecht finden die §§ 346 ff. BGB unter Ausschluss von § 350 BGB Anwendung.

6. Preisbestandteile, Zahlungsmodalitäten, Weiterverkauf

6.1. Die Preise für Tickets können die ausgewiesenen Kartenpreise übersteigen.

6.2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten.

6.3. Der Gesamtpreis der Bestellung inklusive aller Gebühren ist nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig.

6.4. Der private Weiterverkauf der Karten ist nur mit schriftlicher Einwilligung der Veranstalterin gestattet. Der gewerbsmäßige Weiterverkauf (z.b. Internetshops, ebay, Webforen wie Sklavenzentrale, Joyclub etc.) ist grundsätzlich verboten.

7. Widerrufs-, Rückgaberecht, Rückerstattung des Entgeltes

7.1. Der Veranstalter bietet Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen an. Insbesondere bei Eintrittskarten für Veranstaltungen, liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312b BGB vor. Dies bedeutet, dass das zweiwöchige Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die Veranstalterin bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

7.2. Im Falle einer Rückerstattung geschieht dies aus Kulanz des Veranstalters. Hieraus kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.

8. Falschlieferungen

8.1. Der Gast ist verpflichtet die Eintrittskarten unmittelbar nach Erhalt auf Übereinstimmung mit dem zugrundeliegenden Auftrag zu überprüfen.

8.2. Bei offensichtlichen Falschlieferungen, insbesondere fehlerhaft ausgestellten Eintrittskarten erhält der Gast eine kostenlose Ersatzlieferung gegen Rückgabe der bereits gelieferten Eintrittskarten, wenn der Fehler unverzüglich nach Erhalt der Sendung des Veranstalters schriftlich angezeigt wird.

8.3. Der Schriftform ist genüge getan, wenn der Gast die Mitteilung über die Falschlieferung per Brief oder per E-Mail an den Veranstalter sendet.

9. Schlussklauseln

9.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.2. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist München, sofern der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist.

9.3. Ist der Kunde Kaufmann so ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten Kamen. Dies gilt im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Nichtkaufleute. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, auch jedes andere international zuständige Gericht anzurufen.